Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir wollen unsere Produkte und Dienstleistungen genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen und streben mit Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Dazu ist es wichtig, dass wir uns in Wort, Plan und Bild möglichst so ausdrücken, dass keine Missverständnisse entstehen. Sollte unsere Kommunikation für Sie unbekannte Beschreibungen oder Fachausdrücke enthalten, bitten wir Sie, sofort nachzufragen. Damit können Unsicherheiten oder Falschlieferungen vermieden werden. Ohne Ihren Gegenbericht (spätestens sofort nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung) wird der Auftrag wie vereinbart ausgeführt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten dabei folgende Bedingungen:
Geltungsbereich
ARCHIVINO ist ein Betrieb, welcher auf die Herstellung von Weinregalen, allgemeine Schreiner- und Metallbauarbeiten etc. spezialisiert ist. Die Lieferungen und Leistungen von ARCHIVINO erfolgen ausschliesslich gemäss den nachfolgenden AGB, die integrierender Bestandteil jedes Vertrages zwischen ARCHIVINO und dem Kunden sind. Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsbestätigung, allfällige, zusätzliche individuelle, schriftliche Vereinbarungen und diese AGB. ARCHIVINO behält sich das Recht vor, diese AGB zu jeder Zeit und ohne Ankündigung zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Homepage von ARCHIVINO unter www.archivino.ch publiziert. Die diesen AGB entgegenstehenden oder davon abweichenden Bedingungen anerkennen wir nur, falls wir diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gegenstand
ARCHIVINO fertigt individuelle Weinkellereinrichtungen und Flaschenregale (nachfolgend zusammengefasst als „Produkt“) auf Bestellung an und erbringt damit verbundene Dienstleistungen.
Offerte und Preisbindung
Unsere Offerte ist drei Monate gültig. Der Vertrag wird bindend, wenn ARCHIVINO die Bestellung schriftlich per Mail oder auf dem Postweg bestätigt hat. Spezielle Wünsche bezüglich Struktur und Aufbau des Holzes sind bei der Bestellung zwischen den Parteien ausdrücklich zu vereinbaren und können nicht im Nachhinein angebracht werden, ausser wenn der Kunde bestätigt, sämtliche damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
Bestellung
Die Bestellung erfolgt durch das Ausfüllen des Bestellformulars oder durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Bestellung bei ARCHIVINO. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Masse, Planarität und Winkel
Beim Ausmessen des Raumes ist ARCHIVINO auf eine präzise Aufnahme der Daten angewiesen. Wenn das Massnehmen durch den Kunden erfolgt, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben beim Kunden. Auf Wunsch stellt ARCHIVINO dem Kunden zum Ausmessen ein Laserdistanzmessgerät zu Selbstkosten zur Verfügung. Mehraufwand für Korrekturen, welche durch inkorrekte Massangaben des Kunden verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt.
Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die bauseitigen Voraussetzungen für die Montageleistungen gegeben sind, insbesondere die erforderliche Statik von Böden, Wänden und Decken, in deren Bereich Montageleistungen durchgeführt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die ausreichende Bohrtiefe zur Durchführung von Bohr- und Dübelarbeiten im Rahmen der Montage. Die genaue Lage von Bohrungen, die zum Zwecke der Montage vorzunehmen sind, hat der Kunde ARCHIVINO vorzugeben, er hat dabei eigenverantwortlich sicher zu stellen, dass an den von ihm vorgegebenen Bohrpositionen keine Leitungen in Wand/Decke/Boden vorhanden sind, die durch Bohrarbeiten beschädigt werden können. ARCHIVINO ist insoweit nicht zu eigenständigen Prüfungen von Leitungsführungen verpflichtet. Heizungsrohre, elektrische und andere Installationsrohre sind vom Kunden unaufgefordert und kostenlos vor Montagebeginn zu lokalisieren. Ohne schriftliche Anzeigen, geht ARCHIVINO davon aus, dass die Überprüfungen der oben aufgeführten Punkte durchgeführt wurden. Allfällige Schäden durch Spitz- oder Bohrarbeiten lehnen wir ab. ARCHIVINO haftet in keinen Fällen für Statik, Bauuntergrund und Bauphysik.
Lieferung/Lieferzeit
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die angenommene Offerte bzw. die Auftragsbestätigung massgebend. Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche ARCHIVINO nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, vom Käufer nachträglich verlangte Änderungen, usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz. Für auf Mass gefertigte Produkte besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.
Mängelrüge
Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber innert fünf Tagen schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
Gewährleistung/Mängelhaftung
Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel nach Wahl von ARCHIVINO, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Besteller das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ARCHIVINO.
Retouren
Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns definierten Bedingungen zu Rücksendungen berechtigt; die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Preise
Für die Schweiz werden die Preise in Schweizer Franken CHF, bei Lieferungen in die EU in Euro EUR ausgewiesen. Die Preise verstehen sich ab Werk, exclusive der Mehrwertsteuer.
Die Preise werden EXW; exklusive allfälliger Liefer, Verzollungs- oder Montagekosten ausgewiesen.
Zölle, Mehrwertsteuer
Bei Wareneinfuhren in Länder ausserhalb der Schweiz können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich. Einfuhrabgaben sind keine Versandkosten.
Bezahlung
Bei Bestätigung des Bestelleingangs wird durch ARCHIVINO eine Anzahlung von 50 Prozent des auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Betrages in Rechnung gestellt, welcher sofort zur Zahlung fällig ist. Nach Eingang dieser Zahlung beginnt ARCHIVINO mit der Produktion des bestellten Produktes. Die restlichen 50 Prozent des Preises, zuzüglich der Liefer,- und Montagekosten sind innert 10 Tagen nach Lieferung des Produktes ohne Abzüge netto zu begleichen. Danach befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Bei Bestellungen über unseren Online-Shop verlangen wir eine vollständige Bezahlung, bevor das Produkt ausgeliefert wird.
Lieferfrist
Die Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung angegeben und beginnt mit Eingang der Anzahlung von 50 Prozent des Preises zu laufen. Eine längere Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Lieferung
Die Liefer- und/oder Montagekosten werden separat ausgewiesen, respektive vereinbart. Die bestellten Produkte können auch in unserer Werkstatt in 8247 Flurlingen, Schweiz, abgeholt werden. Eine Reduktion des Preises aufgrund Selbstabholens wird nicht gewährt, jedoch entfallen die Lieferkosten.
Haftungsausschluss
ARCHIVINO haftet ausschliesslich für absichtlich oder grob fahrlässig zugefügte, direkte Schäden. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
Nutzen, Gefahr und Eigentumsübergang
Mit Übergabe der Produkte gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über. ARCHIVINO bleibt Eigentümer der Produkte, bis die Rechnung an ARCHIVINO vollständig bezahlt ist. ARCHIVINO behält sich das Recht vor, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Garantie
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre auf unsere Eigenfabrikate, bei Handelsprodukten gilt die Garantiezeit des Herstellers. Holz kann sein Volumen je nach Umgebung (Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit) verändern. Dieselben Faktoren können unter Umständen auch zu Rissbildungen, Verwindungen oder Passungenauigkeiten führen. ARCHIVINO hat das Recht, im Falle der berechtigten Geltendmachung von Garantieansprüchen durch den Kunden ihm ein gleichwertiges Produkt anzubieten, geltend gemachte Mängel des Produktes nachzubessern, oder aber einen Teil des Kaufpreises im Sinne einer Kaufpreisminderung zurückzuerstatten.
Immaterialgüterrechte
Die Marke ARCHIVINO und das entsprechende Markenzeichen sind in der Schweiz und der EU eingetragen und geschützt. Ebenso ist das Design der ARCHIVINO Regale in der Schweiz sowie der EU geschützt. Sämtliche Immaterialgüterrechte wie Marken, Patente, Modelle, Designs, Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüter- oder damit im Zusammenhang stehenden Lizenzrechte insbesondere an Produkten, Dienstleistungen, Bildern und Designs von ARCHIVINO sind in unserem Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens ARCHIVINO weder kopiert, verändert, referenziert oder sonst wie benutzt werden. Werden Immaterialgüterrechte von ARCHIVINO verletzt oder besteht nachweislich eine drohende Verletzungsgefahr, so behält sich ARCHIVINO vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten und Behörden oder Dritten sämtliche dafür notwendigen Daten heraus zu geben um die Verletzung zu verbieten und zukünftige Verletzungen zu verhindern. Allfällige Haftungsbeschränkungen bei Verletzungen von Immaterialgüterrechten werden ausdrücklich aufgehoben.
Datenschutz
Kundendaten, die bei einer Bestellung übermittelt werden, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschliesslich zur Abwicklung Ihrer Bestellung und zu anderen betriebsinternen Zwecken verwendet.
Diverse Bestimmungen
Das Recht des Kunden, seine Ansprüche mit Forderungen von ARCHIVINO zu verrechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von ARCHIVINO. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Schaffhausen, 11. August 2022